Ihre ersten Ansprechpartnerinnen in der Praxis sind Frau Jungbauer, Frau Lober und Frau Schöbel.
Immer wieder stellen Patienten die Frage, „wer denn in eine Privatpraxis kommen“ dürfe. Die Antwort ist ganz einfach: Jedermann, ob einmalig oder dauerhaft, ob gesetzlich krankenversichert, privat oder mit einer privaten Zusatzversicherung. Wir weisen aber explizit darauf hin, dass die Kosten (gestellt nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte GOÄ) in der Regel von Gesetzlichen Krankenversicherungen GKV nicht oder nicht vollständig erstattet werden, und auch bei Zusatzversicherungen Bedingungen im individuellen Vertrag stehen können, die eine Erstattung erschweren. Auch wenn solche Fragen ausschliesslich die Verträge zwischen Patienten und ihren Krankenversicherungen betreffen, also nicht die Vertragsverhältnisse zwischen Patient(in) und Arzt, empfehlen wir grundsätzlich, vor Untersuchungen und Behandlungen Erkundigungen bei seiner gesetzlichen oder Zusatzversicherung in schriftlicher Form einzuholen; (fern)mündliche Auskünfte haben sich leider immer wieder als unzureichend oder gar falsch herausgestellt.
Die Höhe einer Arztrechnung nach der GOÄ hängt davon ab, welche Leistungen, wann, in welchem Schwierigkeitsgrad und mit welchem Zeitaufwand erbracht wurden. Dabei ist die GOÄ jedermann zugänglich (letzte Neufassung: 12.11.1982(!), Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Gebührenordnung_für_Ärzte), im Buchhandel oder z.B. beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz unter https://www.gesetze-im-internet.de/go__1982/ oder bei Abrechnungsstellen, z.B. unter https://www.derprivatpatient.de/recht-gebührenordnung-für-ärzte-goä (Stand aller Internetadressen: 9. April 2020).
Gelegentlich wird einer Privatpraxis eine „Zwei-Klassen-Medizin“ vorgeworfen: Genau das Gegenteil ist der Fall: In einer Privatpraxis gibt es eben nur eine Gebührenordnung und damit keinen Verdacht, aus pekuniären Gründen Patienten unterschiedlich zu behandeln, z.B. mit unterschiedlichem Zeitaufwand. Ein weiterer unbestreitbarer Vorteil: Jeder Patient erhält die Rechnung über erbrachte Leistungen selbst und kann sie somit auch prüfen: Transparenz!